Als externe IT-Abteilung für Rechtsanwaltskanzleien integrieren wir beA, betreiben Kanzleisoftware, verschlüsseln Ihre Kommunikation und halten die Verschwiegenheit nach § 43a BRAO technisch abgesichert.
Kanzlei-IT dreht sich um zwei Achsen: beA-Anbindung und Aktenverwaltung. Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist seit 2018 verpflichtend für die Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Es setzt eine physische Anwaltskarte (beA-Karte oder eHBA) voraus, Zertifikats-Verwaltung, sichere Signaturprozesse und eine Integration in die Kanzleisoftware, damit Schriftsätze nicht doppelt eingegeben werden müssen.
Die Kanzleisoftware selbst — RA-MICRO, Advoware, NoRA und andere — enthält Aktenverwaltung, Fristenkalender, Rechnungswesen, Adressen und Textbausteine. Sie läuft typischerweise auf einem Terminalserver in der Kanzlei oder in einer gehosteten Umgebung. Zusatz-Themen sind sichere E-Mail (S/MIME oder PGP), verschlüsselte Cloud-Ablagen, ein sauberes Fristen-Backup und ein zuverlässiger VPN-Zugang für die Anwältinnen und Anwälte im Homeoffice.
Was in der IT-Landschaft keinen Platz hat: unverschlüsselter Mailverkehr mit Mandanten, ungepatchte Windows-Rechner mit Zugang zu Aktenordnern, Wechseldatenträger ohne Verschlüsselung, öffentliche WhatsApp-Gruppen für Kanzleikommunikation. Das sind die Standardfälle, die wir bei Bestandsaufnahmen regelmäßig antreffen — und in den ersten Wochen abstellen.
Die typischen Systeme in der Kanzlei — Betrieb, Updates, Backup, Support.
Was das Berufsrecht von Ihrer IT-Landschaft verlangt.
Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. IT-Dienstleister mit Datenzugriff müssen ausdrücklich auf die Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Strafbewehrter Geheimnisverrat — gilt auch für „mitwirkende Personen" wie IT-Dienstleister. Unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet.
Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für Zustellungen. Fristenrelevant — muss zuverlässig funktionieren.
Auftragsverarbeitungsvertrag, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, Meldepflicht bei Datenpannen.
Kanzleien werden zunehmend als IT-Lieferant NIS-2-pflichtiger Mandanten mit erfasst — Anforderungen an Cyber-Sicherheit, Meldeprozesse, MFA und Backup landen dann bei Ihnen.
Was Sie durch die Zusammenarbeit mit uns bekommen.
Ersteinrichtung des beA, Integration in Ihre Kanzleisoftware, Kartenverwaltung, Zertifikats-Erneuerung, Support bei Kartenwechsel.
beA-Termin anfragen →Ihre Kanzleisoftware läuft entweder auf einem sauber konfigurierten Kanzlei-Server oder in unserer Managed Private Business Cloud — Ihre Wahl.
Zur Managed Private Cloud →S/MIME für sichere E-Mail, verschlüsselte Datenträger, VPN für Homeoffice. Plus einen Cyber-Security-Check nach DIN SPEC 27076.
Zum Security-Check →E-Mail-Archivierung mit Mailstore Business (GoBD), Aktenscan und unveränderliche Ablage mit Prüfsummen. Aufbewahrungsfristen abgedeckt.
Zur Mailstore-Lösung →Kostenloses Erstgespräch — wir hören zu, prüfen Ihre Situation und melden uns mit einem konkreten Vorschlag zurück.
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