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09.08.2024

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025: Herausforderungen und Lösungen für Websites und Apps


Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ein sperriger Name, doch was heißt das konkret und was bedeutet das Gesetz für Websites und Apps?


Von European Accessibility Act (EAA) zu BFSG

Mit dem European Accessibility Act (EAA) haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die die Barrierefreiheit europaweit sicherstellen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des EAA in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit am 28. Juni 2025 in Kraft.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein muss. Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust – bilden die Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), mit denen sich die Barrierefreiheit von Websites und Apps überprüfen lässt.


Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit betrifft nicht nur eine kleine Gruppe von Menschen. In Deutschland leben etwa 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung – das sind fast 10 % der Bevölkerung. Mit einer alternden Bevölkerung wird der Anteil der Menschen mit Behinderungen weiter zunehmen. Barrierefreie Websites sind also nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch eine Chance, eine größere Zielgruppe zu erreichen und deren Bedürfnisse zu berücksichtigen.


Typische Barrieren auf Websites

Viele Websites haben noch immer typische Barrieren, die es Menschen mit Beeinträchtigungen schwer machen, sie zu nutzen.

Dazu gehören:

- Schwache Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Zu kleine Texte, die sich nicht vergrößern lassen
- Videos ohne Untertitel
- Navigationselemente, die nicht mit der Tastatur bedient werden können
- PDFs, deren Texte nicht erkannt werden
- Komplizierte Sprache
- Bilder ohne Alternativtexte


Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?


Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen sind vom Gesetz teilweise ausgenommen. Werden die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten, können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen und dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für folgende in den Verkehr gebrachte Produkte und Dienstleistungen:


Produkte:

- Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten und Check-in-Automaten
- Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für
Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte

Dienstleistungen:

- Telekommunikationsdienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten wie Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste
- Bereitstellung von Verkehrsinformationen und interaktive Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und hierfür bestimmte Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr


Wir sind für Sie da!

Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen kann komplex und zeitaufwendig sein. Doch keine Sorge – wir von Kontor Business und IT sind hier, um Ihnen zu helfen! Mit unserer Unterstützung können Sie diese Herausforderungen meistern und Ihre digitalen Produkte barrierefrei gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam die Weichen für eine barrierefreie Zukunft zu stellen.


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