Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ein sperriger
Name, doch was heißt das konkret und was bedeutet das Gesetz für Websites und Apps?
Von European Accessibility Act (EAA) zu BFSG
Mit dem European Accessibility Act (EAA) haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union verpflichtet, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die die Barrierefreiheit europaweit
sicherstellen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des EAA in
deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit
am 28. Juni 2025 in Kraft.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website auch für Menschen mit körperlichen und
geistigen Beeinträchtigungen auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und
verständlich sein muss. Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit – wahrnehmbar, bedienbar,
verständlich und robust – bilden die Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines
(WCAG), mit denen sich die Barrierefreiheit von Websites und Apps überprüfen lässt.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit betrifft nicht nur eine kleine Gruppe von Menschen. In Deutschland leben
etwa 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung – das sind fast 10 % der
Bevölkerung. Mit einer alternden Bevölkerung wird der Anteil der Menschen mit
Behinderungen weiter zunehmen. Barrierefreie Websites sind also nicht nur ein gesetzliches
Muss, sondern auch eine Chance, eine größere Zielgruppe zu erreichen und deren Bedürfnisse
zu berücksichtigen.
Typische Barrieren auf Websites
Viele Websites haben noch immer typische Barrieren, die es Menschen mit
Beeinträchtigungen schwer machen, sie zu nutzen.
Dazu gehören:
- Schwache Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Zu kleine Texte, die sich nicht vergrößern lassen
- Videos ohne Untertitel
- Navigationselemente, die nicht mit der Tastatur bedient werden können
- PDFs, deren Texte nicht erkannt werden
- Komplizierte Sprache
- Bilder ohne Alternativtexte
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie
Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen sind vom Gesetz teilweise ausgenommen.
Werden die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten, können Marktüberwachungsbehörden
die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen und
dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für folgende in den Verkehr gebrachte Produkte und
Dienstleistungen:
Produkte:
- Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten
und Check-in-Automaten
- Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für
Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen:
- Telekommunikationsdienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten wie Webseiten, Apps, elektronische Tickets
und Ticketdienste
- Bereitstellung von Verkehrsinformationen und interaktive Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und hierfür bestimmte Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Wir sind für Sie da!
Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen kann komplex und zeitaufwendig sein.
Doch keine Sorge – wir von Kontor Business und IT sind hier, um Ihnen zu helfen! Mit
unserer Unterstützung können Sie diese Herausforderungen meistern und Ihre digitalen
Produkte barrierefrei gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam die Weichen
für eine barrierefreie Zukunft zu stellen.