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17.07.2024

Neue E-Rechnung Regelung ab 2025


Ab dem 01. Januar 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die eine klare Unterscheidung zwischen elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) und sonstigen Rechnungen erfordert. Hier erfahren Sie alles Wichtige, um vorbereitet zu sein.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF genügt hier nicht! Die E-Rechnung muss der europäischen Norm (CEN-Norm EN 16931) entsprechen. Bereits bekannte Formate wie die XRechnung oder das hybride ZUGFeRD-Format erfüllen diese Anforderungen.

Was sind „sonstige Rechnungen“?

Hierzu zählen alle traditionellen Rechnungen wie Papierrechnungen und solche im PDF- oder JPEG-Format.

Warum die neue Regelung?

Teil der ViDA-Initiative der EU ist ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer, das durch die Daten der E-Rechnungen unterstützt wird.

Wen betrifft das?

Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen ab 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Ab 2028 gilt diese Pflicht auch für Kleinunternehmer. Bereits ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, ohne dass der Absender vorher zustimmen muss.

Übergangsregelungen

Um den hohen Umstellungsaufwand zu bewältigen, gibt es eine Übergangszeit von 2025 bis 2027. Unternehmen müssen jedoch den Empfang von E-Rechnungen bis 2025 einrichten und vorbereiten.

Fazit

Die neue E-Rechnung Regelung bringt viele Vorteile wie mehr Effizienz und Transparenz, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Nutzen Sie die Übergangszeit, um Ihre Systeme anzupassen und sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.

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