Die Corona-Pandemie stellt nicht nur das Privatleben auf den Kopf. Auch Unternehmen sehen
sich immer wieder mit großen Herausforderungen konfrontiert und müssen diese meistern,
um trotz der schwierigen Situation zu bestehen. Damit dies gelingen kann, stellen
digitale Lösungen zunehmend einen Wegbereiter dar. Jegliche Kundenkontakte müssen so
gestaltet werden, dass sie zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie beitragen.
Digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten stehen damit immer mehr im Fokus. Um
Unternehmen dabei zu unterstützen, diesen Prozess erfolgreich zu durchlaufen, wurde der
Digibonus I ins Leben gerufen.
Dieser Digitalisierungsbonus soll Kleinstunternehmen dabei helfen, notwendige
Digitalisierungsmaßnahmen einzuführen und umzusetzen. Einmalig kann im Rahmen dieser
Förderungsmaßnahme ab Mai 2021 ein Zuschuss in Höhe von 500 bis 1000 Euro erfolgen. Um
Förderungen erhalten zu können, müssen die Investitionskosten allerdings mindestens 500
Euro betragen. Ausgaben ab dem 01. Januar 2021 können herangezogen werden. Zudem müssen
weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Antrag stellen zu können. So sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützige
Unternehmen und Vereine antragsberechtigt, welche
1. dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind
2. bis einschließlich fünf Mitarbeiter beschäftigen (hierbei sind Azubis nicht zu
berücksichtigen, mitarbeitende EigentümerInnen oder TeilhaberInnen sind in die Anzahl
jedoch schon einzubeziehen)
3. ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Digitalisierungsmaßnahmen haben schon in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit erhalten.
So wurde beispielsweise im Januar 2020 die Belegausgabe zum Schutz vor
Kassenmanipulation verpflichtend eingeführt. Dies ist zwar aus anderen Beweggründen
geschehen, doch genau hier soll nun im Rahmen der Corona-bedingten Digitalisierung
angesetzt werden. Denn die Belegausgabe kann nicht nur in Papierform geschehen.
Kassenbons können ebenso auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden. Doch bislang
haben nur wenige Unternehmen die papierlose Form genutzt. Im Rahmen der Corona-Pandemie
soll sich dies künftig ändern.
Um diese drei Aspekte miteinander zu verbinden, stellt das Land Schleswig-Holstein nun 2 Millionen Euro zur Verfügung, um die Digitalisierungsmaßnahmen der Kleinstunternehmen zu fördern. Ob elektronische Meldescheine und Speisekarten oder Systeme zur Kontaktnachverfolgung und Bestellannahme – jedwede Maßnahme trägt zur Bekämpfung der Pandemie bei und hat darüber hinaus einige positive Effekte auf die Zukunft. Denn auch eventuell kommende Herausforderungen können mit entsprechender Vorbereitung gut abgefangen werden, so Finanzministerin Heinold. Wirtschafts- und Tourismusminister Buchholz betont weiterhin die große Bedeutung der digitalen Kontaktnachverfolgung, besonders in Anbetracht der nun kommenden Sommersaison. Die bislang genutzte Nachverfolg mit Block und Stift entspricht keineswegs den Notwendigkeiten, um die Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen. Digitale Systeme sollen daher weiterhin flächendeckend eingeführt und angewandt werden. Ein inzwischen bekanntes digitales System ist die „luca“-App, über welche wir zuvor schon auf unserem Blog berichtet haben. Lesen Sie hier mehr darüber: Luca vs. Corona Warn App
Die Corona-Pandemie hat uns allen einige Steine in den Weg gelegt. Doch gemeinsam können
wir diese schwere Zeit überstehen. Neue Ideen, unterstützende Maßnahmen, Zusammenhalt
und Durchhaltevermögen werden uns auf diesem Weg begleiten. Einen guten Schritt in diese
Richtung geht das Land Schleswig-Holstein mit ihrem Digibonus I. Anträge für eine
Förderung Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen und weitere Informationen können Sie in Kürze
unter folgendem Link einsehen: IB-SH Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Quellen: IB SH, YouTube, schleswig-holstein.de